Rahmenbedingungen

Die bauliche Entwicklung von Gebäuden in Richtung einer höheren Energieeffizienz ist ein technisch und ökonomisch anspruchsvolles Vorhaben. Daher muss im Vorfeld geprüft werden, welche Bestandsobjekte dafür grundsätzlich geeignet sind und welche nicht. Die Einsparpotentiale variieren z.B. mit der Gebäudetypologie, so ist die Fassadendämmung in Plattenbauten i.d.R. erheblich wirkungsvoller und somit ökonomischer als in Mauerwerksbauten.

Die Entscheidung für eine umfassende Gebäudesanierung steht zusätzlich in enger Verbindung zur Entwicklung der quantitativen Nachfrage sowie der Bewohnerstruktur im Bestand. Weiterhin haben die Beschaffenheit des lokalen Wohnungsmarktes sowie die stadtentwicklungspolitischen Rahmenbedingungen einen spürbaren Einfluss auf die Ertragsentwicklung des Gebäudebestandes.

Die Investitionsplanung muss auch berücksichtigen, dass erhebliche Mietsteigerungen nicht in allen lokalen Wohnungsmärkten durchsetzbar sind. Je nach Gebäudetyp und Baualter kann die zu erwartende Mieterhöhung um das 1,5 bis 4-fache höher als die Heizkostenersparnis liegen.

Die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen ist zweckmäßig, wenn der lokale Wohnungsmarkt und die Gebäudesubstanz geeignete Bedingungen bieten.

Energieeffizienz­maßnahmen

  • Energieeffizienz der Gebäudesanierung:
    • Heizwärme beansprucht 73% des Endenergieverbrauchs, daher:
      • Ziel 1: Effizienzsteigerung von Wärmedämmung
      • Ziel 2: Effizienzsteigerung von Haustechnik
    • Fernziel ist laut EU-Richtlinie zur Gebäudeeffizienz ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050
  • Energieeffiziente Wärmeversorgung:
    • Verbrauchsmessungen zur Ermittlung des Wärmebedarfes
    • Einsatz von Energieträgern mit unterschiedlicher CO2-Emission
    • Errichtung kleiner und mittlerer Blockheizkraftwerke (BHKW) für eine höhere Energieausbeute der eingesetzten Energieträger (Wärme und Strom)
    • Contracting für die Wärmeversorgung (Anlage wird durch den Contracting-Partner finanziert, errichtet und betrieben)
  • Nutzung regenerativer Energien:
    • Prüfen der Flächenressourcen für solare Energiegewinnung auf Dach-, Fassaden oder Freiflächen
    • Windenergie (Strom), Photovoltaik (Strom), Solarthermie (Wärme), Kleinwindkraftanlagen (Strom)
    • Geothermie für Wärmegewinnung und –speicherung
    • Anlagen für die Energiegewinnung aus Biomasse (Wärme und Strom)

Die Auswahl von Maßnahmen, die ökonomisch sinnvoll sind und die gleichermaßen zur Investitionsstrategie wie zum Objekt passen, ist von essentieller Bedeutung.

Gesetzliche Grundlagen und Fördermittel

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen finden sich in EU-Richtlinien sowie den daran ausgerichteten nationalen Regeln. Deutschland gilt in Bezug auf den bereits erreichten Standard technischer Lösungen zur Umsetzung der Klimaschutzziele als führend. Die Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen im gesamten nationalen Wohnungsbestand ist allerdings noch nicht sehr weit fortgeschritten. Relevante Gesetze sind

  • Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
  • Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • Zukunftsinvestitionsgesetz (ZInvG)

Die KfW bietet mehrere Programme an, die gezielt für die Steigerung der Energieeffizienz im Bestand bzw. bei der Neuerrichtung geschaffen wurden. Der entscheidende Maßstab für die Höhe der Fördermittel ist das Erreichen der KfW-Energieeffizienz-Standards 55, 70, 85, 100 oder 115 (Maßstab für den Heizwärmebedarf, den Primärenergiebedarf, den Transmissionswärmeverlust).

Die einzelnen Bundesländer unterstützen ebenfalls Investitionen in Energieeffizienz durch spezifische Förderprogramme. In besonders gelagerten Fällen können auch EU-Mittel (EFRE) beantragt werden.

Öffentliche Mittel können eingesetzt werden, um die Finanzkraft des Investors zu stärken.